Weit.Blick.

08.12.2020

FU Fonds - Bonds Monthly Income (HAFX9M): Sonderausschüttung beschlossen, Ausschüttungskalender 2021 veröffentlicht

Die Heemann Vermögensverwaltung AG hat als Fondsmanager des monatlich ausschüttenden Rentenfonds FU Fonds - Bonds Monthly Income (WKN HAFX9M) die Höhe der Sonderausschüttung im April 2021 beschlossen und den Ausschüttungskalender für 2021 veröffentlicht.

 

Monatliche Basis-Ausschüttung von 0,25 Euro pro Anteil

Wie in den Jahren 2019 und 2020 erhalten Anleger des Rentenfonds FU Fonds - Bonds Monthly Income auch im Jahr 2021 die monatliche stabile Basis-Ausschüttung von 0,25 Euro pro Anteil jeweils zur Monatsmitte. Zusätzlich erfolgt eine Sonderausschüttung im April 2021 in Höhe von 0,48 Euro (Vj. 0,46 Euro). Die nächste Ausschüttung erfolgt am 15.12.2020 in Höhe von 0,25 Euro je Fondsanteil.

 

Verlässlichkeit: 15 Mal in Folge 0,25 Euro pro Anteil und Monat ausgeschüttet

Gerade in Zeiten von hoher Volatilität und Unsicherheit bestätigt der FU-Fonds - Bonds Monthly Income Verlässlichkeit und Kontinuität sowohl bei der Ertragskraft als auch bei den monatlichen Ausschüttungen. Aufgrund der hohen Ertragskraft erfolgen alle Ausschüttungen allein aus den laufenden Erträgen und nicht aus der Substanz. Seit Fondsstart konnte ausnahmslos in jedem Monat ein höherer Ertrag als die Basis-Ausschüttung von monatlich 0,25 Euro je Fondsanteil erwirtschaftet werden und zusätzlich für die jährliche Sonderausschüttung angespart werden.

 

Anteilspreis von unter 100 Euro je Fondsanteil bietet attraktive Einstiegsrendite

Das Wertpapierportfolio des Fonds weist derzeit eine Rendite von über 7,0% bei einer durchschnittlichen Restlaufzeit von unter 3 Jahren auf.

 

Fondskauf bei allen Banken und Sparkassen möglich

Anleger können den FU Fonds - Bonds Monthly Income (WKN HAFX9M) bei allen Banken und Sparkassen täglich kaufen. Es erfolgt an allen Bankarbeitstagen eine Kursfeststellung und damit eine tägliche Verfügbarkeit. Zusätzlich findet ein täglicher Handel mit fortlaufenden Notierungen an der Börse Frankfurt statt.

 

Die Fondsmanager sind im Fonds signifikant mit eigenem Vermögen investiert.

 

Weitere Informationen zum Fonds inkl. Ausschüttungskalender finden sich unter: https://www.heemann.org/fonds/fu-bonds-monthly-income

Pressekontakt

Heemann Vermögensverwaltung AG
Nino-Allee 12
48529 Nordhorn 

M presse (at) heemann.org 
T +49 7263 809459

Über uns

Die Heemann Vermögensverwaltung AG mit Sitz in Nordhorn agiert seit über 25 Jahren als bankenunabhängiger Vermögensverwalter für Mandanten in ganz Europa. Neben der individuellen Vermögensverwaltung bei Einzeldepots ist die Heemann Vermögensverwaltung als Fondsmanager tätig. Sowohl die Heemann Vermögensverwaltung AG als auch die Fondsmanager werden regelmäßig mit TOP-Ratings von Morningstar, Lipper und weiteren Fondsplattformen ausgezeichnet.

Nach 2019 und 2020 und 2021 auch 2022 als "Beste Vermögensverwalter" ausgezeichnet

Von Euro am Sonntag und Börse Online erfolgte die Auszeichnung mit dem FUND AWARD, von der WirtschaftsWoche wird die Heemann Vermögensverwaltung zum vierten Mal in Folge auch als "Beste Vermögensverwalter 2022" in der Kategorie "Dynamisch - 3 und 5 Jahre" bewertet.

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Die vorgenannten Verkaufsunterlagen erhält der Kunde für die von der Heemann Vermögensverwaltung AG initiierten Fonds in elektronischer oder gedruckter Form in deutscher Sprache kostenlos in den Geschäftsstellen der Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG, Kaiserstraße 24, 60311 Frankfurt am Main oder der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A., 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach für die weiteren Fonds, die Bestandteil der Finanzportfolioverwaltung sind, bei der jeweils zuständigen Kapitalverwaltungsgesellschaft. Anteile an Fonds dürfen nur in Ländern angeboten werden, in denen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf zulässig ist und/oder eine Genehmigung der örtlichen Aufsichtsbehörde vorliegt. Eine Weitergabe dieses Dokuments an Personen mit Sitz in Staaten, in denen die von der Heemann Vermögensverwaltung AG initiierten Fonds zum Vertrieb nicht zugelassen sind oder in denen eine Zulassung erforderlich ist, ist nicht gestattet. 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