Nachhaltigkeit

Transparenzpflichten Nachhaltigkeit

Mit der EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, kurz SFDR) will die Europäische Union die Transparenz im Finanzsektor erhöhen. 

 

Finanzmarktteilnehmer müssen unterschiedliche Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen, die sowohl das Unternehmen selbst als auch dessen Produkte betreffen. Dazu zählen unter anderem Nachhaltigkeitsmerkmale und -risiken von Finanzprodukten. 

 

Die Heemann Vermögensverwaltung AG verfolgt den Ansatz "keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren." Nach Ansicht der Heemann Vermögensverwaltung AG stehen die massiv steigenden regulatorischen Anforderungen noch in keinem guten Verhältnis zu Anlegerfreundlichkeit und Transparenz.

Änderungsverzeichnis: 
15.01.2024 Anpassung auf Art. 6 SFDR "Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren"
07.07.2023 Anpassung nach Inkrafttreten der Level II-Anforderungen (RTS zu SFDR) – einzelne Konkretisierungen
22.12.2022 Anpassung der Dokumente "Angaben gemäß Art. 10 Offenlegungs-Verordnung" und „ESG-Politik der Heemann Vermögensverwaltung AG“ nach Umbenennung des Green Vision Fund in Vision Verantwortung Fonds
20.04.2022 Anpassung der Dokumente "Angaben gemäß Art. 10 Offenlegungs-Verordnung" und „ESG-Politik der Heemann Vermögensverwaltung AG“ nach Auflage des Green Vision Fund
08.02.2022 initiale Veröffentlichung

nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
ESG-Ansatz der KVG unserer Fonds Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A.
Dokumente FU Fonds - Multi Asset Fonds (Art. 8 Offenlegungsverordnung)
Dokumente FU Fonds - IR Dachfonds (Art. 6 Offenlegungsverordnung)
Dokumente FU Fonds - Bonds Monthly Income (Art. 6 Offenlegungsverordnung)